JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 07 / 2005
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| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2003/109/EG des Rates der Europäischen Union vom 25.9.2003 |
| Leitsatz: | 1. EU-Richtlinien begründen grundsätzlich keine unmittelbaren Rechte und Pflichten Einzelner. 2. Die in der Richtlinie 2003/109/EG festgelegten Bedingungen für die Zuerkennung der Rechtsstellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen liegen im Falle der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen für den eigenen Lebensunterhalt und den der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nicht vor. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 B 1635/04 | |
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 07 / 2005 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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