JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 06 / 2005
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| Rechtsgebiete: | StVO, 16. BImSchV |
| Leitsatz: | 1. Es ist ermessensfehlerfrei, die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zur Minderung von Lärm (auch) deshalb abzulehnen, weil die zu ergreifenden Maßnahmen wegen bevorstehender Umbauarbeiten - als Folge eines bereits weit fortgeschrittenen Planfeststellungsverfahrens - zeitlich begrenzt wären. 2. Werden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten, ist es ermessensfehlerhaft, die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (hier: Temporeduzierung zur Nachtzeit) mit tatsächlich nicht bestehenden Hinderungsgründen abzulehnen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 8 A 2350/04 | |
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 06 / 2005 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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