JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob die Personalvertretung in jedem Fall (ohne Ausnahme) berechtigt ist, einzelne Beschäftigte oder Gruppen von ihnen außerhalb von Sprechstunden oder (Teil-)Personalversammlungen an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit zu Besprechungen einzuladen, ohne die Einladung zuvor mit der Dienststellenleitung abzustimmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 1503/03.PVL | |
| Rechtsgebiete: | StKFG, RVO-StKFG NRW |
| Leitsatz: | 1. § 2 Abs. 3 des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes NRW - StKFG - , wonach ein Studiengangwechsel bis zum Beginn des 3. Hochschulsemesters gebührenrechtlich ohne Auswirkungen bleibt, ist auch auf Studierende anwendbar, die vor dem Sommersemester 2004 bzw. vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Studiengangwechsel vollzogen haben. 2. Wird der im ersten Semester begonnene Studiengang - nach einem Studiengangwechsel im zweiten Semester - zum dritten Hochschulsemester fortgesetzt, sind Abbuchungen vom Studienguthaben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 RVO-StKFG NRW vorzunehmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 8 A 3797/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, StKFG, RVO-StKFG NRW |
| Leitsatz: | 1. Die Erhebung von Studiengebühren von sog. Langzeitstudierenden nach § 9 Abs. 1 Satz 1 StKFG NRW verstößt nicht gegen die Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. 2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GG, dass das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz NRW auch auf solche Studierenden Anwendung findet, die ihr Studium vor dessen Inkrafttreten begonnen haben. 3. Zeiten für Pflege und Erziehung von Kindern vor erstmaliger Einrichtung von Studienkonten sind als Bonusguthaben mit den Regelabbuchungen für Hochschulsemester im selben Zeitraum zu verrechnen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 8 A 3358/04 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Leitsatz: | Mit Blick auf die kollektive Ausrichtung der Aufgabenstellung des Personalrats einerseits und anderseits auf das Direktionsrecht des Dienststellenleiters im Bereich der einschlägigen Fragen, wie auf betriebsbedingte Mehrarbeit reagiert werden soll, ist an dem tradierten Verständnis des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 - 1. Mitbestimmungstatbestand - LPVG NRW festzuhalten. Es ist weiterhin von einem kollektiv ausgerichteten Mitbestimmungsrecht auszugehen und der erforderliche kollektive Bezug (allein) danach zu beurteilen, ob die ergriffene Überstundenanordnung in ihrer konkreten Auswirkung kollektive Interessen von Beschäftigten berührt, d. h. eine Gruppe betrifft oder andernfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Interessen anderer Beschäftigter mit Blick auf deren Arbeitszeit und -umfang hat (Abgrenzung zu den vom BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG entwickelten Kriterien für die Unterscheidung einer mitbestimmungsfreien Individualmaßnahme von einer mitbestimmungspflichtigen Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 1294/03.PVL | |
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 12 / 2004 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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