JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | Eignungsprüfungsgesetz, EuRAG, FHSV, Freizügigkeitabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, ihren Mitgliedsstaaten und der Schweiz |
| Leitsatz: | 1. Meistbegünstigungsklauseln in bilateralen völkerrechtlichen Verträgen erstrecken sich regelmäßig nicht auf Positionen, die ein Vertragspartner Angehörigen eines Drittstaates im Hinblick auf rechtliche Gegebenheiten zubilligt, die im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Staaten zu supranationalen Gemeinschaften unter teilweiser Aufgabe eigener Regelungskompetenz begründet wurden. 2. Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 2.9.2001 (BGBl. II S. 810) betrifft nicht das bilaterale Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. 3. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika kommen nicht als Folge der Meistbegünstigungsklausel im Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 (BGBl. II S. 487) in den Genuss der Vergünstigungen, die gemäß § 1 Abs. 1 Eignungsprüfungsgesetz früher Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft und gemäß § 16 Abs. 1 EuRAG heute Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eingeräumt sind. 4. Es besteht weder eine Praxis zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland mit dem Inhalt, Rechtsanwälte der jeweils anderen Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls nach Ablegung einer Zulassungsprüfung, zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen, noch eine einheitliche Praxis der Zulassung deutscher Staatsangehöriger zur Rechtsanwaltschaft in den Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 14 A 1937/99 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Leitsatz: | Härten, die sich bei der Abrechnung einer einseitig anbaubaren Erschließungsstraße durch Beitragserhebung von den Anliegern ergeben, werden durch die Anwendung des aus § 127 BauGB hergeleiteten Halbteilungsgrundsatzes gemildert. Danach noch verbleibende Härten sind vom Gesetzgeber des Baugesetzbuchs in Kauf genommen worden und können deswegen einen teilweisen Erlass des Erschließungsbeitrags wegen unbilliger Härte nicht rechtfertigen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 3 A 2592/01 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Leitsatz: | Verabredet die Dienststelle mit dem/der Beschäftigten eine Wochenarbeitszeit im Umfang von insgesamt 15 Stunden und Arbeitsphasen von 19,25 Stunden wöchentlich, die mit bestimmten Tagen des Jahres sog. Freizeitausgleichs wechseln (bis zu 34 Tage hintereinander) und werden die Tage Montag bis Donnerstag einvernehmlich als Tage festgelegt, an welchen die Arbeitsleistung zu erbringen ist, so unterliegt die hierin liegende Maßnahme der Dienststellenleitung nicht der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 4194/02.PVB | |
| Rechtsgebiete: | BBauG/BauGB, AO, prKAG, KAG NRW, GO NRW |
| Leitsatz: | Zur Wirksamkeit eines Ablösungsbescheides über den Erschließungsbeitrag, dessen Ablösebetrag die "Missbilligungsgrenze" für Ablösungen unterschreitet (zu BVerwG, Urteil vom 9.11.1990 - 8 C 36.89 -, DVBl 1991, 447). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 3 A 1787/02 | |