JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 08 / 2004
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | LMBG, EG, ZZulV, Zusatzstoff-RahmenRL, LebensmittelzusatzstoffRL |
| Leitsatz: | Zur Ermessensausübung bei der Entscheidung, eine Ausnahme für die Anwendung des Konservierungsstoffes Natamycin auch bei Rohschinken zuzulassen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 A 2482/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, PrFluchtlG, BauO |
| Leitsatz: | 1. Mit der auf § 1 Abs. 4 PrFluchtlG gestützten Festsetzung von hinter Straßenfluchtlinien zurückweichenden Baufluchtlinien war der Zweck verbunden, die zwischen beiden Linien liegende Fläche als Vorgarten festzusetzen. Aus der Vorgartenfestsetzung folgte die Verpflichtung zur Anlage und Unterhaltung der Vorgartenfläche als Gartenland. 2. Wie die nach § 1 Abs. 4 PrFluchtlG festgesetzte Vorgartenfläche verwandt werden durfte, konnte durch Baupolizeiverordnung konkretisiert werden. 3. Ein Vorgärten festsetzender Fluchtlinienplan kann mit den ihn ergänzenden Regelungen einer Baupolizeiverordnung als übergeleiteter Bebauungsplan fortgelten. 4. Bestimmen die den Fluchtlinienplan ergänzenden Regelungen der Baupolizeiverordnung, in welchem Maß oder zu welchem Zweck Vorgärten ausnahmsweise baulich genutzt werden dürfen, hat die Bauaufsichtsbehörde von diesem Regelungszusammenhang auszugehen, wenn sie nach pflichtgemäßem Ermessen gegen die bauliche Nutzung eines Vorgartens einschreiten will. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7 A 4005/03 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 1758/02.PVL | |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80 |
| Leitsatz: | Das Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 begründet keinen selbstständigen Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, sondern verpflichtet die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zur Gleichbehandlung nur derjenigen türkischen Arbeitnehmer, die bereits eine beschäftigungs- und aufenthaltsrechtliche Anspruchsposition innehaben. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 19 B 1741/03 | |