JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 05 / 2004
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ÄAppO StV, KapVO |
| Leitsatz: | Der Prüfungsrahmen des Beschwerdegerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist auch im nc-Streit gegen die Hochschule eingeschränkt. Bei der Neueinführung und Erprobung eines dem nc unterliegenden Modellstudiengangs einer Hochschule kann die Kapazitätsbestimmung abweichend vom Zweiten Abschnitt der Kapazitätsverordnung erfolgen. Die gerichtliche Kapazitätsüberprüfung hat zu berücksichtigen, dass die normative Festsetzung der Zulassungszahl nur aus ex ante-Sicht möglich ist; das erlaubt keine "spitze" Überprüfung des Nachfragewerts an Hand der späteren Hochschulwirklichkeit und eine Beanstandung allein aus ex post-Sicht. Zu den Anforderungen der Glaubhaftmachung kapazitätsrelevanter Umstände durch die Hochschule. Drittmittelbedienstete sind im Lehrangebot nicht zu berücksichtigen. Doppel-/Zweitstudenten sind in die Kapazitätsberechnung nicht einzustellen. An der Gruppengröße 180 für Vorlesungen ist festzuhalten. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 C 20/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Leitsatz: | § 179 BauGB ermächtigt die Gemeinde nicht, dem Betreiber einer Windenergieanlage durch Bebauungsplanfestsetzung die Beseitigung der Anlage nach Nutzungsaufgabe aufzuerlegen. Überplant die Gemeinde die einzige im Flächennutzungsplan dargestellte Konzentrationszone, um die dortige Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Detail (beispielsweise durch Höhenbegrenzung) zu regeln, muss sie in die Abwägung einstellen, ob die Konzentrationszone auch unter Berücksichtigung der beschränkenden Regelungen des Bebauungsplans wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7a D 55/03.NE | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EMRK |
| Leitsatz: | 1. Zur Gefahr der Folter für einen prominenten Islamisten, der in der Türkei unmittelbar einem Strafgericht vorgeführt werden soll. 2. Aus Art. 6 EMRK (Garantie des fairen Verfahrens) kann sich ein Verbot der Abschiebung wegen der Verhältnisse im Abschiebezielstaat ergeben, wenn die drohenden Beeinträchtigungen nach Qualität und Quantität dem vergleichbar sind, was ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK wegen menschenunwürdiger Behandlung begründet. 3. Dies gilt auch, wenn das Zielland ein Vertragsstaat der EMRK ist. Die einem Betroffenen dort (wegen Verletzung des Art. 6 EMRK) drohenden Folgen sind allerdings nur insoweit zu berücksichtigen, als nicht wirksamer Rechtsschutz durch Anrufung des EGMR und ein nachfolgendes Wiederaufnahmeverfahren in Anspruch genommen werden kann. 4. Die Verwertung von unter Folter zustande gekommenen (Zeugen-)Aussagen in einem Strafverfahren kann eine besonders schwere Verletzung der Garantie des fairen Verfahrens darstellen. 5. Bei der Beurteilung der Schwere und Intensität der nach einem möglicherweise unfairen Strafverfahren drohenden Beeinträchtigungen kann berücksichtigt werden, dass der Ausländer wegen anderer Tatvorwürfe, die nicht auf den durch Folter erlangten Aussagen beruhen, ohnehin mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 8 A 3852/03.A | |
| Rechtsgebiete: | LBG, BBesG |
| Leitsatz: | Der generelle Ausschluss von Lehrern vor Vollendung des 59. Lebensjahres aus der Altersteilzeit steht mit höherrangigem Recht in Einklang. § 78 d LBG; Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 30.4.2001, ABl. NRW 2001, 122. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 A 3962/02 | |