JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 04 / 2004
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| Rechtsgebiete: | LMHV |
| Leitsatz: | Der Betrieb eines Bratwurststandes mit Straßenverkauf in einer Grillkabine ohne eigene Handwaschgelegenheit kann jedenfalls vorübergehend zugelassen werden. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 B 1471/03 | |
| Rechtsgebiete: | GSiG, BSHG |
| Leitsatz: | 1. Die tatsächliche Unterhaltsgewährung in einer Haushaltsgemeinschaft ist überschlägiger Beurteilung nach zwar nicht als Einkommenszufluss nach § 3 Abs. 2 GSiG i.V.m. § 76 BSHG zu berücksichtigen, sie deckt aber bei lebensnaher Betrachtung unmittelbar den entsprechenden Bedarf, für den die Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GSiG bestimmt sind. 2. Wird von Dritten einem Hilfesuchenden "anstelle" der Behörde Hilfe gewährt, vernichtet eine solche Bedarfsdeckung nicht den Anspruch auf Hilfegewährung nach dem GSiG. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 12 B 1577/03 | |
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 04 / 2004 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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