JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 03 / 2004
Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | Im Berufungszulassungsverfahren ist jedenfalls bei "partiellen" Gehörsverstößen fallbezogen zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO). Der Zulassungsantrag ist abzulehnen und es ist in der Hauptsache "durchzuent- scheiden", wenn der Verfahrensmangel nach Überzeugung des Berufungsgerichts "mit Sicherheit" ohne Bedeutung für sein endgültiges Ergebnis in der Hauptsache ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 3 A 4016/02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, OBG NRW, VwVfG NRW, VwVG NRW |
| Leitsatz: | 1. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Anordnung der Ersatzzwangshaft grundsätzlich vertretbar zur Klärung der Identität und Nationalität eines Ausländers, zur Sicherung seiner Abschiebung und in diesem Zusammenhang zur Durchsetzung der Passpflicht. 2. Eine Haftanordnung erweist sich in derartigen Fällen als unverhältnismäßig, wenn dem Betroffenen die Befolgung des im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzenden Gebots subjektiv unmöglich ist. 3. Die vollständige Ausschöpfung des für die Ersatzzwangshaft gesetzlich vorgesehenen Rahmens ist bei der erstmaligen Anordnung dieses Zwangsmittels unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nur zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass eine Festsetzung in geringerer Höhe nicht zu dem mit dem Zwangsmittel beabsichtigten Erfolg führt. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 E 1162/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GO NRW |
| Leitsatz: | 1. Ein Ratsmitglied, dessen wehrfähige Innenrechtsposition durch eine kommunalaufsichtsbehördliche Aufhebungsverfügung beseitigt wird, ist dagegen klagebefugt. 2. Zur Erforderlichkeit einer Teilanfechtung, wenn sich die Klagebefugnis nur auf einen Teil der angegriffenen Verfügung beschränkt. 3. Ratsmitgliedern dürfen über die in §§ 45 Abs. 4 und 5, 46 GO NRW und der dazu ergangenen Entschädigungsverordnung vorgesehene Aufwandsentschädigung hinaus keine weiteren Zuwendungen zur Abgeltung mandatsbedingten Aufwands gewährt werden. 4. Der Rat ist befugt, das Initiativrecht nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch Regelung in der Geschäftsordnung zu erweitern. 5. Der Rat darf über die Minderheitenschutzregelung des § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10 GO NRW hinaus weitere beratende Ausschussmitglieder wählen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 15 A 2360/02 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Leitsatz: | 1. Keine Berufungszulassung bei einer Abweichung von einem obiter dictum. 2. § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG erfasst nur die Divergenz eines VG zu dem im Instanzenzug übergeordneten OVG, nicht aber die Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen OVG bzw. VGH. 3. Zur Verpflichtung eines untergetauchten Asylbewerbers, aus Anlass einer Betreibensaufforderung gemäß § 81 AsylVfG seinen tatsächlichen Aufenthaltsort anzugeben. 4. Wurde ein Kläger zur Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflicht durch eine konkret erbetene Verfahrenshandlung aufgefordert, so genügt es den Anforderungen an ein Betreiben des gerichtlichen Verfahrens i. S. d. § 81 AsylVfG nicht, wenn er innerhalb der Frist nicht die konkret erbetene, sondern eine andere Verfahrenshandlung vornimmt, die nicht gefordert wurde oder offensichtlich nur von untergeordneter Bedeutung ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 11 A 1223/03.A | |