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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungen 12 / 2003
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 15 A 4624/03 vom 23.12.2003
| Rechtsgebiete: | GO NRW, VwVfG, LZG, VwZG, WEG |
| Leitsatz: | Soll der Anschluss eines im gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft stehenden Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage angeordnet werden, so kann die notwendige Bekanntgabe der Verfügung an alle Miteigentümer gemeinsam durch Bekanntgabe an den Verwalter, aber auch - soweit zustellungsrechtlich nicht eine Zustellung an einen Bevollmächtigten vorgeschrieben ist - durch Bekanntgabe des einheitlichen Verwaltungsakts gegenüber jedem einzelnen Miteigentümer erfolgen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 4624/03 |
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 21 B 2381/03 vom 23.12.2003
| Rechtsgebiete: | LVO FF |
| Leitsatz: | Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr, dem vom Wehrführer eine Funktion übertragen worden ist, kann trotz des Fehlens einer entsprechenden Regelung in der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf die Ausübung der Funktion rechtswirksam verzichten.
Der Verzicht erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und erlangt Wirksamkeit, ohne dass es einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Wehrführer bedarf. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 21 B 2381/03 |
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 A 616/01 vom 22.12.2003
| Rechtsgebiete: | LRKG NRW, TEVO |
| Leitsatz: | Wird ein Rechtsreferendar auf seinen Wunsch im Rahmen der Wahlausbildung einer auswärtigen Wahlausbildungsstelle zugewiesen, hat er nach § 7 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung des Landes Nordrhein-Westfalen (Trennungsentschädigungsverordnung - TEVO -) vom 29.4.1988 in der hier maßgeblichen Fassung der Änderung vom 27.12.1996 (GV. NRW. 1997 S. 2) keinen Anspruch auf Erstattung von Mehraufwendungen, wenn die Zuweisung einer in ihrer Ausbildungseignung gleichwertigen Ausbildungsstelle am Ort der Stammdienststelle möglich ist, auch wenn diese Ausbildungsstelle dem Referendar eine gewünschte Befassung mit einem Spezialgebiet des materiellen Rechts (hier: Rechtsfragen der Außenhandelsfinanzierung) nicht eröffnet. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 616/01 |
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 16 B 2078/03 vom 19.12.2003
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Leitsatz: | Ersparnisse älterer Menschen für eine würdige, den persönlichen Vorstellungen entsprechende Bestattung betreffen die Alterssicherung und können daher in angemessenem Umfang Schonvermögen i.S.v. § 88 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Satz 1 BSHG sein. Die Angemessenheit ist nicht schon dann in Frage gestellt, wenn die erforderlichen Kosten einer Bestattung i.S.v. § 15 BSHG (maßvoll) überschritten werden. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 16 B 2078/03 |
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