JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 07 / 2003
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KAG NRW |
| Leitsatz: | Der Grundsatz, dass die Gebührenkalkulation hinsichtlich eines darin eingestellten Entgelts für Fremdleistungen nur dann fehlerhaft ist, wenn bei der im Zeitpunkt der Prognoseentscheidung gebotenen Prüfung eine Reduzierung der Entgeltforderung absehbar und insofern nur ein bestimmter niedrigerer Kostenansatz vertretbar war, gilt auch für durch Bestechungsvorgänge bewirkte Überhöhungen des Entgelts. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 9 A 2954/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Leitsatz: | Zur Frage der Nutzungsaufgabe i.S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c) BauGB. Die Begünstigungsklausel des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ermöglicht nicht die Umnutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Anschluss an eine frühere landwirtschaftliche Nutzung auf Dauer anderen Zwecken gedient haben, mag diese Nutzung auch später ersatzlos wieder aufgegeben worden sein. Auf die Wahrung der Frist des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c) BauGB kommt es in diesem Fall von vornherein nicht an. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 22 A 1004/01 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Leitsatz: | Bei einem in einem Universitätsklinikum eingesetzten Arzt im Praktikum handelt es sich um einen "wissenschaftlichen Mitarbeiter" i.S.v. § 110 LPVG NRW. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 1038/01.PVL | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Leitsatz: | Die Einstellung eines Lehrers, der nicht über die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik, sondern lediglich über eine solche für das Lehramt für die Primarstufe oder die Sekundarstufe I verfügt, an eine Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule) gilt nicht gemäß § 66 Abs. 3 Satz 4 LPVG NRW als gebilligt, wenn der Personalrat seine Zustimmungsverweigerung u.a. damit begründet, dass die Maßnahme dauerhaft zu erheblichen Mehrbelastungen der bereits an der Schule tätigen Lehrer führe, da es an Sonderschulen eine Reihe von Tätigkeiten gebe, die nur von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik wahrgenommen werden könnten. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 2575/02.PVL | |