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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum06 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 06 / 2003



Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 14 A 624/01 vom 05.06.2003

Rechtsgebiete:ÄAppO-Ordnung
Leitsatz:Ob eine von einem Prüfling geltend gemachte und amtsärztlich attestierte Erkrankung zu seiner Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne geführt hat und deshalb als wichtiger Grund für einen Rücktritt von der Prüfung anzuerkennen ist, obliegt der Beurteilung der Prüfungsbehörde und im Streitfall der des Gerichts.

Prüfungsstress und Examensängste gehören zum Risikobereich des Prüflings, es sei denn, dass sie den Grad einer Erkrankung erreichen.

Zu den Kennzeichen der Krankheit "Panikstörung".
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 14 A 624/01



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 7a D 131/02.NE vom 04.06.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Leitsatz:1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen eine Satzung, mit der eine Veränderungssperre in einem im Flächennutzungsplan dargestellten Vorrang-gebiet für Windenergieanlagen erlassen wird, kann sich auch daraus ergeben, dass der Antragsteller die ernsthafte Absicht und die gesicherte zivilrechtliche Möglichkeit dartut, in dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark zu beantragen.

2. Das Auslaufen der befristeten Möglichkeit nach § 245b Abs. 1 Satz 1 BauGB, die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen i.S. d. § 35 Abs. 2 Nr. 6 BauGB auszusetzen, schließt nicht die Befugnis der Gemeinde aus, die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen durch den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu sichern.

3. Ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, mit dem die planerische Feinsteuerung der Errichtung von Windenergieanlagen in einem Vorrangegebiet u.a. bezüglich der Anzahl und der maximal zulässigen Höhe erfolgen soll, hat eine hinreichend konkrete Plankonzeption zum Gegenstand, um den Erlass einer Verände-rungssperre zu rechtfertigen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7a D 131/02.NE


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