JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | LVO NRW |
| Leitsatz: | Zur Überschreitung der Höchstaltersgrenze einer Bewerberin um Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter dem Gesichtspunkt, dass die Höchstaltersgrenze durch Kinderbetreuungszeiten hinausgeschoben werden kann. Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs zwischen Kinderbetreuungszeiten und einer Einstellungsverzögerung können nur auf nach der Kinderbetreuungszeit eingetretene und von dem Bewerber zu vertretende Umstände zurückzuführen sein; vorangegangene Umstände sind unerheblich. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 6 A 510/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBG, BLV, BGB |
| Leitsatz: | Zur Beförderungsauswahl bei Anknüpfung an die Verwendungsdauer auf einem Beförderungsdienstposten nach Feststellung der laufbahnrechtlichen Bewährung (§ 11 BLV) im Falle der sog. Topfwirtschaft (Ausweisung von mehr Beförderungsdienstposten als Planstellen ausgebracht worden sind). Einem Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung steht - auch im Fall der sog. Topfwirtschaft - regelmäßig der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB entgegen, wenn es der Inhaber eines Beförderungsdienstpostens unterlässt, sich ausdrücklich um eine frühere - als die nach der beanstandeten Beförderungsreihung für ihn vorgesehene - Beförderung zu bewerben. Ihm ist es zuzumuten, gegen seinen Dienstherrn ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Zuweisung der nächsten für eine Beförderung frei werdenden Planstelle einzuleiten und sein Begehren ggf. gerichtlich weiter zu verfolgen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 1 A 3128/00 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Leitsatz: | Sind die Freistellungen für Personalratsmitglieder, welche § 42 Abs. 3 LPVG NRW vorsieht, in einer Dienststelle ausgeschöpft, so kann eine pauschale Reduzierung der Arbeitsbelastung eines nicht freigestellten Personalratsmitglieds, welche faktisch einer - weiteren - (Teil-)Freistellung gleichkäme, grundsätzlich nicht im Wege der Dienstbefreiung nach § 42 Abs. 2 Satz 2 LPVG NRW Erfolg versprechend verlangt werden. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang ein ggf. notwendiger Belastungsausgleich regelmäßig innerhalb des Gremiums Personalrat gefunden werden. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 B 646/03 | |
| Rechtsgebiete: | LBG NRW, ErzUV |
| Leitsatz: | Die Bewilligung von Erziehungsurlaub nach der Erziehungsurlaubsverordnung im Lande Nordrhein-Westfalen (ErzUV) ist ein mitwirkungsbedürftiger bzw. antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Das Fehlen eines Antrages führt zur Rechtswidrigkeit der gleichwohl erlassenen Bewilligung. § 3 Abs. 1 Satz 4 ErzUV, wonach bei Beamtinnen und Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst Unterbrechungen des Erziehungsurlaubs, die überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen, nicht zulässig sind und bei der Wahl von Beginn und Ende des Erziehungsurlaubs Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ausgespart werden dürfen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. § 3 Abs. 1 Satz 4 ErzUV ist im Hinblick auf § 101 Abs. 1 Satz 1 LBG gesetzeskonform dahin auszulegen, dass es dem Beamten möglich bleibt, den ihm zustehenden (jährlichen) Erholungsurlaub innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 6 A 648/01 | |