JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 01 / 2003
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, KAG NRW, AO |
| Leitsatz: | Die Straßenbeleuchtung gehört nicht zu den "flächenmäßigen Teileinrichtungen", deren endgültige Herstellung von der Erfüllung des sog. formlosen Bauprogramms abhängt (zu BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 -). Zur Umdeutung eines Erschließungsbeitrags-Vorausleistungsbescheides in einen (endgültigen) Ausbaubeitragsbescheid. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 3 A 835/00 | |
| Rechtsgebiete: | BBauG/BauGB |
| Leitsatz: | Der vom Bundesverwaltungsgericht für die beitragsmäßige Abrechnung einseitig anbaubarer Straßen entwickelte Halbteilungsgrundsatz findet nicht nur Anwendung, wenn sich die Unbebaubarkeit der Grundstücke an einer Straßenseite durch ihre Lage im Außenbereich ergibt, sondern auch dann, wenn diese Grundstücke durch Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen festgesetzt sind. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 3 A 324/00 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Leitsatz: | Wird bei einer Gemeinde, bei der verselbstständigte Teildienststellen im Sinne des § 1 Abs. 3 LPVG NRW gebildet sind, zwischen dem für die betreffende Angelegenheit sachzuständigen Teildienststellenleiter und dem ihm zugeordneten Einzelpersonalrat endgültig keine Einigung erzielt, obliegt es allein dem Gesamtdienststellenleiter, die Einigungsstelle anzurufen. Zuvor hat dieser sich mit dem ihm in der Funktion des Gesamtdienststellenleiters zugeordneten Gesamtpersonalrat um eine Einigung innerhalb der Dienststelle zu bemühen. Das in diesem Zusammenhang aus § 66 Abs. 7 Satz 1 LPVG NRW herzuleitende besondere (verfahrensrechtliche) Beteiligungsrecht des Gesamtpersonalrats besteht durchgängig und insbesondere unabhängig davon, ob der Gesamtdienststellenleiter in Personalunion zugleich Leiter der in der Sache handlungszuständigen Teildienststelle - hier: der Stammdienststelle - ist und er in jener Funktion bereits mit dem zugeordneten Einzelpersonalrat einen gescheiterten Einigungsversuch unternommen hat. Auch in derartigen Fällen kommt es deshalb im Zusammenhang mit dem Einigungsstellenverfahren zu einem - jenem Verfahren vorgeschalteten - Zuständigkeitswechsel vom Einzelpersonalrat auf den Gesamtpersonalrat. (Bestätigung und Fortschreibung von OVG NRW, Beschluss vom 2.12.1993 - 2 CL 31/90 -, PersR 1994, 428 = NWVBl. 1994, 266). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 1148/00.PVL | |
| Rechtsgebiete: | ÄApprO, VwGO |
| Leitsatz: | Hat das VG bei der Abweisung einer gegen eine negative Prüfungsentscheidung in einer ärztlichen Multiple-Choice-Prüfung gerichteten Klage zugunsten des Prüflings unterstellt, dass dessen Angriffe gegen einzelne Prüfungsfragen berechtigt seien, so ist im Verfahren auf Zulassung der Berufung für die Beurteilung der rechnerischen Relevanz der weiteren vom Prüfling geltend gemachten Rügen von der Bestehensgrenze und dem Punktwert auszugehen, zu denen das VG aufgrund der dem Kläger günstigen Unterstellungen gekommen ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 14 A 4312/02 | |