JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 10 / 2002
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SchbG 1986, SGB IX |
| Leitsatz: | Zur Zusammenfassung der auf zahlreiche Filialbetriebe (hier: Friseursalons) verteilten Arbeitsplätze im Direktionsbereich einer Dienstleistungs-GmbH bei der Berechnung der Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 12 A 2567/02 | |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW, VO-DV II |
| Leitsatz: | Der Gesetzesvorbehalt aus dem Einleitungssatz des § 72 Abs. 3 LPVG NRW schließt das Mitbestimmungsrecht des Personalrats aus § 72 Abs. 3 Nr. 1 LPVG NRW nicht aus, wenn der Dienststellenleiter die private Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse eines Lehrers im Rahmen eines neu eingeführten Softwareprogramms speichern will. Denn von dem in der Anlage 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) vom 22.7.1996 (GV. NRW S. 310) genannten Begriff "Privatanschrift" werden diese Daten nicht erfasst. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 1483/00.PVL | |
| Rechtsgebiete: | AbwAG 1991, LWG NRW 1989, FlusskläranlagenVO vom 15.11.1990 |
| Leitsatz: | 1. Die Anwendung des § 3 Abs. 2 AbwAG 1991 - wonach die Zahl der Schadeinheiten unterhalb der Flusskläranlage maßgeblich ist - setzt voraus, dass für den jeweiligen Schadstoffparameter durch den Landesgesetzgeber von der Möglichkeit der Übertragung der Abgabepflicht nach § 9 Abs. 3 AbwAG 1991 Gebrauch gemacht worden ist. 2. Bei einer Schätzung der Überwachungswerte nach § 6 Abs. 1 Satz 3 AbwAG 1991 können grundsätzlich auch Messwerte berücksichtigt werden, die erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes ermittelt worden sind. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 9 A 4564/99 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | 1. Nicht der für den Antragsteller nachteilige Bebauungsplan selbst, sondern erst seine im Regelfall zu erwartende Verwirklichung begründet das Rechtsschutzbedürfnis für die Normenkontrolle (wie BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -). 2. Das Normenkontrollgericht wird unnütz in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel - beispielsweise die Beseitigung der durch die Umsetzung der Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans entstandenen Bebauung - zu erreichen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 10a D 86/00.NE | |