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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum09 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 09 / 2002



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 A 2598/01 vom 27.09.2002

Rechtsgebiete:SVG
Leitsatz:Zur Frage der Gewährung von Reise- und Trennungsauslagen an einen Soldaten anlässlich einer als Fachausbildung geförderten Berufsbildungsmaßnahme in Form eines Vorbereitungsdienstes bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 2598/01



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 15 B 855/02 vom 27.09.2002

Rechtsgebiete:GO NRW
Leitsatz:1. Soll ein Mitglied eines Ratsausschusses durch eine andere Person ersetzt werden, so ist dies - neben dem Rücktritt des Mitglieds und einer Nachfolgerwahl nach § 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW - entsprechend § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW durch einstimmigen Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages, auf den sich die Ratsmitglieder geeinigt haben, möglich.

2. Für das Merkmal der Einigung der Ratsmitglieder auf einen Wahlvorschlag in § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW reicht es nicht aus, dass nur eine nicht die Mehrheit des Rates umfassende Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 B 855/02

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 2722/00 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:BSHG
Leitsatz:Die Beschränkung der Sozialhilfeleistung auf das nach den Umständen unabweisbar Gebotene nach § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG tritt dann ein, wenn sich der hilfebedürftige Ausländer außerhalb des Bundeslandes aufhält, in dem ihm erstmals die räumlich nicht beschränkte Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist; die nachfolgende Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis in einem anderen Bundesland ist insoweit ohne Belang (wie Hamb. OVG, FEVS 49, 473 = DVBl. 1999, 463 = NVwZ-RR 1999, 384; OVG Berlin, FEVS 51, 77 = NVwZ-Beil. I 1999, 53; Bay. VGH, FEVS 48, 112; entgegen OVG Nds., FEVS 49, 421; Hess. VGH, FEVS 51, 190 = InfAuslR 199, 245; OVG Bbg., FEVS 52, 29).

Ist der hilfebedürftige Ausländer nach einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Bundesland wieder in das Bundesland umgezogen, in dem ihm (erstmals) die räumlich nicht beschränkte Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist, kann der nunmehr zuständige Sozialhilfeträger keine Kostenerstattung nach § 107 BSHG vom Sozialhilfeträger des bisherigen Aufenthaltsortes beanspruchen, weil dies dem Zweck des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG widerspräche.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 16 A 2722/00

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 A 2341/01 vom 24.09.2002

Rechtsgebiete:KHG, SGB V, BPflV, SchV-KHG
Leitsatz:Die die Genehmigung eines ausdrücklich für rechtswidrig bezeichneten Pflegesatzes beantragende Pflegesatzpartei wird durch die gleichwohl erteilte Genehmigung beschwert und ist deshalb rechtsschutzbedürftig.

Mangelnde Sachinformation der Schiedsstellenmitglieder führt nicht zur verfahrensrechtlichen Rechtswidrigkeit der Schiedsstellenentscheidung.

Auf das Schiedsstellenverfahren finden die das Gehörsrecht sichernden Vorschriften keine Anwendung.

Die Schiedsstelle ist bezüglich der pflegesatzfähigen Kosten und der diesbezüglichen Überzeugungsbildung unter Beachtung der aus ihrer Funktion folgenden Regeln ebenso frei wie die Pflegesatzparteien.

Der sozialgesetzliche Grundsatz der Beitragsstabilität gilt auch für das Pflegesatzrecht.

Bestreiten die Kostenträger ihre Vergütungspflicht, indem sie ein Auffangen der Kosten für Mehrleistungen aus Wirtschaftlichkeitsreserven des Krankenhauses für möglich halten, haben sie diese Reserven darzulegen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 A 2341/01


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