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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum06 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 8 B 636/02 vom 07.06.2002

Rechtsgebiete:FahrlG
Leitsatz:Ein Fahrlehrer, der Fahrschülerinnen verbal und körperlich sexuell belästigt, begeht eine gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 8 Abs. 2 FahrlG, die zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis berechtigt.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 B 636/02



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 A 178/00 vom 04.06.2002

Rechtsgebiete:BhV
Leitsatz:Zur Frage der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für ein zur Behandlung einer saisonal abhängigen Depression verordnetes Lichttherapiegerät der Marke "Chronolux" auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV).
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 178/00

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 7a D 75/99.NE vom 03.06.2002

Rechtsgebiete:BauGB
Leitsatz:1. Entscheidet der Rat ausschließlich über den Satzungsbeschluss und nicht auch über die Anregungen und Bedenken, liegt ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führender Abwägungsmangel vor.

2. Eine Zurücksetzung der Belange von Natur und Landschaft kommt nur zugunsten gewichtiger anderer Belange in Betracht.

3. Es ist sachgerecht, bei Stichstraßen eine Wendefläche mit einem Durchmesser von 18 m festzusetzen, der der Müllabfuhr das Wenden in einem Zug ohne Rückwärtsfahren ermöglicht.

4. Bei Stichstraßen, an denen nur wenige Wohngebäude liegen, kann auf eine Wendefläche verzichtet werden; die Anwohner können darauf verwiesen werden, ihre Mülltonnen an eine nahegelegene andere Straße (hier in einer Entfernung von bis zu 100 m) zu bringen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7a D 75/99.NE

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 7a D 92/99.NE vom 03.06.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Leitsatz:1. Eine Festsetzung in einem Bebauungsplan kann wegen fehlender städtebaulicher Rechtfertigung (Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB) nichtig sein, wenn sie von vornherein untauglich ist, die ihr zugrunde liegende städtebauliche Zielsetzung zu erreichen, und sie sich deshalb als grober und einigermaßen offensichtlicher Missgriff erweist (hier verneint).

2. Es gibt keine Legaldefinition dafür, wann sich ein Warensortiment als "zentrenrelevant" erweist. Ebenso wenig legt der für das Land Nordrhein-Westfalen ergangene Einzelhandelserlass 1996 (MBl.NRW S. 922) verbindlich fest, dass bestimmte Sortimentsgruppen "zentrenrelevant" sind.

3. Sollen zum Schutz etwa des Innenstadtbereichs bestimmte Warensortimente an nicht integrierten Standorten ausgeschlossen werden, bedarf es einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation; dies gilt umso mehr, wenn jeglicher Handel mit den angeführten Sortimenten ausgeschlossen werden soll.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7a D 92/99.NE


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"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 06 / 2002 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012

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