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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum05 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 05 / 2002



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 7a D 30/99.NE vom 06.05.2002

Rechtsgebiete:BauNVO, BauNVO 1990
Leitsatz:Sollen im Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO ausnahmsweise zulässige Vorhaben für "allgemein zulässig" erklärt werden, setzt dies voraus, dass der betreffende Vorhabenstyp nach den sonst geltenden planungsrechtlichen Regelungen in dem betreffenden Baugebiet ausnahmsweise zulässig wäre (hier verneint für Anlagen für gesundheitliche Zwecke nach der BauNVO 1968).
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7a D 30/99.NE



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 14 B 622/02 vom 06.05.2002

Rechtsgebiete:ZAppO
Leitsatz:1. Der Vorsitzende des Ausschusses für die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung und nicht die nach § 60 Abs. 1 ZAppO zur Entscheidung über die Verlängerung der Prüfungsfrist nach § 22 Abs. 3 Satz 4 ZAppO berufene Behörde des Landes ist für die Entscheidung zuständig, ob die von einem Prüfling geltend gemachte Prüfungsunfähigkeit eine "genügende Entschuldigung" im Sinne des § 16 Abs. 1 ZAppO ist.

2. Eine gemäß § 16 Abs. 1 ZAppO als entschuldigt anerkannte Säumnis ist eine "Behinderung aus anderen zwingenden Gründen" im Sinne des § 22 Abs. 3 Satz 4 ZAppO, wenn ein neuer Prüfungstermin nicht mehr innerhalb der Prüfungsfrist angesetzt werden kann.

3. Die Verlängerung der Prüfungsfrist kann von der Behörde des Landes gemäß § 60 Abs. 1 ZAppO bei einer "Behinderung aus anderen zwingenden Gründen" nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die vorhergehende Verlängerung sei mit dem Hinweis versehen worden, dass sie "letztmalig ausnahmsweise" erfolge. Ob die Behörde bei der Entscheidung nach § 22 Abs. 3 Satz 4 ZAppO einen Ermessensspielraum hat, bleibt offen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 14 B 622/02

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 9 A 251/99 vom 06.05.2002

Rechtsgebiete:GebG NRW
Leitsatz:Der Eigentümer eines Grundstücks wird durch eine Teilungsvermessung regelmäßig unmittelbar begünstigt im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr.1 2. Alt. GebG NRW.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 9 A 251/99


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