JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 01 / 2002
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 93/89 EWG, ABBG |
| Leitsatz: | 1. Die ausschließliche Bestimmung eines Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr i.S.d. Art. 2, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 93/89 EWG vom 25.10.1993 ist nur dann gegeben, wenn das Fahrzeug nach seinen objektiven Merkmalen generell ausschließlich dazu dienen soll, Güter auf Straßen zu transportieren (hier verneint für eine Zugmaschine mit Auflieger, der als speziell eingerichteter Ausstellungsraum für Armaturen genutzt wird). 2. Bei der im Zulassungsverfahren gebotenen Prüfung ( hier: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils) spricht alles dafür, dass die ausschließliche Bestimmung zum Güterkraftverkehr im Sinne des Art. 2, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 93/89 EWG für eine Zugmaschine nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, der Zugmaschine fehle es für sich genommen an einer Ladefläche. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 9 A 5298/00 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, PO-NSch-S I NRW, ASchO NRW |
| Leitsatz: | 1. Ob der Kläger sein Klageziel erreicht hat und damit der Übergang von einer Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft ist, richtet sich danach, ob zwischen dem Erstrebten und dem Erreichten Identität besteht. 2. Eine auf Neubewertung bzw. Wiederholung der Prüfung gerichtete Verpflichtungsklage erledigt sich mit dem Bestehen der Nachprüfung nicht, wenn in der Nachprüfung lediglich eine Verbesserung auf "ausreichend" möglich ist und die ursprüngliche Verpflichtungsklage darauf abzielte, eine bessere Note als "ausreichend" erreichen zu können. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 19 A 2524/01 | |
| Rechtsgebiete: | KAG NRW |
| Leitsatz: | 1. Vergleichsgegenstände für die Frage der straßenbaubeitragsrechtlichen Verbesserung sind der durch den abzurechnenden Ausbau herbeigeführte Zustand der Anlage in verkehrstechnischer Hinsicht gegenüber dem durch den vormaligen Ausbau geschaffenen Zustand. 2. Bei einer als gemeinschaftlicher Einrichtung betriebenen Entwässerungsanlage (Entwässerung der Straße und der Grundstücke) reicht es zur Annahme einer Verbesserung der Straßenentwässerungseinrichtung nicht aus, eine vorteilhafte Veränderung des Zustands dieser Anlage in ihrer Gesamtentwässerungsleistung festzustellen. Vielmehr bedarf es der Feststellung, dass sie gerade in ihrer Straßenentwässerungsleistung vorteilhaft verändert wurde, und zwar im Verhältnis zur Straßenentwässerungsleistung der Anlage im Zeitpunkt des vormaligen Ausbaus. 3. Zur üblichen Nutzungszeit bei der Erneuerung eines Kanals. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 15 A 2128/00 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, BBergG, AbgrG NRW, StrWG NRW, LStrAusbauG |
| Leitsatz: | 1. Die fehlende Aufnahme einer geplanten Straße in den Landesstraßenbedarfsplan führt nicht in jedem Fall zur Verneinung des Erfordernisses eines diese Straße festsetzenden Bebauungsplans. 2. Zur Frage, inwieweit das Recht auf Abgrabung und Verfüllung einer Sandgrube abwägungsbeachtlich ist. 3. Zur Bedeutung der Situationsgebundenheit eines Grundstücks (hier: landschaftsrechtliche Schutzbedürftigkeit) in der Abwägung. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 10a D 98/99.NE | |