JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 10 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BauGB, BNatschG |
| Leitsatz: | 1. § 8a Abs. 1 Satz 4 BNatschG a.F. gilt für Bebauungspläne, die zwischen dem 1.5.1993 und dem 31.12.1997 in Kraft getreten sind. 2. Eine Fläche kann u.a. dann als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, wenn sie wie etwa eine durch Wege erschlossene Parkanlage in ihrer Gesamtheit durch die Öffentlichkeit genutzt werden soll. 3. Der Begriff "Parkanlage" im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB ist dahin auszulegen, dass eine im Übrigen unbebaute begrünte Fläche lediglich nach gartenbaulichen, ökologischen, landschaftsästhetischen oder ähnlichen Gesichtspunkten gestaltet sein muss. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 10a D 192/98.NE | |