JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 04 / 2001
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| Rechtsgebiete: | GewO, InsO |
| Leitsatz: | Aus § 295 Abs. 2 InsO ergibt sich nicht, dass ein Schuldner, der selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat, trotz einer Gewerbeuntersagung einen Gewerbebetrieb führen darf. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 4 A 5159/00 | |