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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 31.05.2005, Aktenzeichen: 15 A 1691/03 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 15 A 1691/03

Urteil vom 31.05.2005


Leitsatz:Hängt nach der gemeindlichen Wasserversorgungssatzung das Anschlussrecht für ein durch die Wasserversorgungsanlage noch nicht erschlossenes Grundstück davon ab, dass der Grundstückseigentümer die Mehrkosten für den Bau einer sein Grundstück erschließenden Versorgungsleitung übernimmt, fehlt es an der die Beitragspflicht auslösenden Anschlussmöglichkeit.
Rechtsgebiete:KAG NRW
Vorschriften:KAG NRW § 8,
Verfahrensgang:VG Minden 5 K 335/02
Rechtskraft:ja

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