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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 31.01.2003, Aktenzeichen: 3 A 324/00 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 3 A 324/00

Urteil vom 31.01.2003


Leitsatz:Der vom Bundesverwaltungsgericht für die beitragsmäßige Abrechnung einseitig anbaubarer Straßen entwickelte Halbteilungsgrundsatz findet nicht nur Anwendung, wenn sich die Unbebaubarkeit der Grundstücke an einer Straßenseite durch ihre Lage im Außenbereich ergibt, sondern auch dann, wenn diese Grundstücke durch Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen festgesetzt sind.
Rechtsgebiete:BBauG/BauGB
Vorschriften:BBauG/BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 12 K 6660/97

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