JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 30.05.2008, Aktenzeichen: 6 A 310/06
| Leitsatz: | Zur Verwaltungspraxis bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Laufbahnbewerbern, die aufgrund erfolgreicher arbeitsgerichtlicher Klagen in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis eingestellt worden sind. Die bevorzugte Übernahme von sogenannten Vertretungspoollehrern und zeitweise auch von sogenannten EZU-Kräften ist unter Ermessensgesichtspunkten rechtlich nicht zu beanstanden. (Im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 22.9.2006 - 6 A 1755/04 -.) § 57 Abs. 5 Satz 2 SchulG NRW, wonach Lehrer in der Regel Beamte sind, ist ein Funktionsvorbehalt, der keine subjektiven Rechte auf Ernennung zum Beamten begründet. |
| Rechtsgebiete: | SchulG NRW |
| Vorschriften: | SchulG NRW § 57 Abs. 5 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | VG Arnsberg, 2 K 963/04 |
| Rechtskraft: | ja |
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