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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 15 A 2316/04 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 15 A 2316/04

Urteil vom 25.07.2006


Leitsatz:1. Ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächst erreichbare selbständige Straße erschlossen, wobei es unerheblich ist, ob diese Straße nach dem Straßenbaubeitragsrecht der Gemeinde in den Kreis der beitragsfähigen Anlagen einbezogen ist (hier entschieden für einen Wirtschaftsweg).

2. Im Straßenbaubeitragsrecht können Wirtschaftswege, die im Wesentlichen nicht baulich oder gewerblich nutzbare Außenbereichsgrundstücke erschließen, beitragsfähige selbständige Anlagen sein.
Rechtsgebiete:KAG NRW
Vorschriften:KAG NRW § 8,
Verfahrensgang:VG Köln 17 K 599/02
Rechtskraft:ja

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