( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 24.06.2004, Aktenzeichen: 7 A 4529/02 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 7 A 4529/02

Urteil vom 24.06.2004


Leitsatz:Für die Genehmigungspflichtigkeit einer Nutzungsänderung ist ohne Belang, ob die bisherige Nutzung bestandsgeschützt ist.

Ob eine Nutzungsänderung unter Würdigung nachbarlicher Belange gemäß § 6 Abs. 15 BauO NRW (i.d.F. des Gesetzes vom 9.11.1999) gestattet werden kann, ist auf Grundlage einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Abwägung der Interessen des Bauherrn an der geänderten Nutzung seines Vorhabens mit der Schutzbedürftigkeit der nachbarlichen Belange zu entscheiden.

Die Gestattung geringerer Abstandflächen für die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes setzt eine ursprünglich formell oder materiell legale Nutzung voraus, nicht jedoch, dass die Nutzung, die geändert werden soll, Bestandsschutz genießt.

§ 6 Abs. 15 BauO NRW ermöglicht auch die Nutzungsänderung eines grenzständigen Gebäudes.
Rechtsgebiete:BauO NRW
Vorschriften:BauO NRW § 6 Abs. 15, BauO NRW § 63 Abs. 1, BauO NRW § 73,
Verfahrensgang:VG Minden 1 K 1311/01
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil vom 24.06.2004, Aktenzeichen: 7 A 4529/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-urteil-vom-24-06-2004-az-7-a-452902

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 24.06.2004, 7 A 4529/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN