Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: 6 A 138/04 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 A 138/04

Urteil vom 21.04.2005


Leitsatz:Eine Lehrerin mit einem ursprünglich befristeten Arbeitsvertrag als Aushilfslehrerin, die aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Lehrerin im öffentlichen Schuldienst erhielt, kann sich zur Begründung ihres Antrags auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht auf Nr. 6.3. des Erlasses des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9.1.2002 - 715-41-0/2-10-1105/2001 - berufen.

Zur Praxis des Landes Nordrhein-Westfalen, Lehrer, die im Rahmen des sogenannten Vertretungspools befristet im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu übernehmen und nach Maßgabe der laufbahnrechtlichen Vorschriften zu verbeamten, und zur Bedeutung dieser Praxis für die Entscheidung über die Verbeamtung anderer Lehrer.
Rechtsgebiete:GG, LBG, TzBfG, BGB
Vorschriften:GG Art. 33 Abs. 2, LBG § 7 Abs. 1, LBG § 78 c, TzBfG § 15 Abs. 5, BGB § 625,
Verfahrensgang:VG Minden 4 K 2821/02
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: 6 A 138/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 21.04.2005, 6 A 138/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum