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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 20.08.2002, Aktenzeichen: 15 A 583/01 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 15 A 583/01

Urteil vom 20.08.2002


Leitsatz:Ist eine auch für den Andienungsverkehr mit Lastkraftwagen freigegebene Fußgängerzone Anfang der 70er Jahre entgegen den heutigen technischen Ausbauregeln mit Platten belegt worden, deren Verhältnis Länge durch Dicke größer als 4 ist, und ist die Straße deshalb vorzeitig verschlissen (hier: 20 Jahre nach der vormaligen Herstellung), so stellt die Neuerstellung keine beitragsfähige nachmalige Herstellung im Sinne des § 8 KAG NRW dar.
Rechtsgebiete:KAG NRW
Vorschriften:KAG NRW § 8,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen 13 K 2315/97

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