JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 20.03.2007, Aktenzeichen: 15 A 4729/04
| Leitsatz: | 1. Bei einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid, der die Gewährung einer Geldleistung widerruft und sie zurückfordert, kann das Verwaltungsgericht zugleich den Widerruf und die Rückforderung aufheben. 2. Ein Hoheitsträger, der bei der Subventionierung eines Dritten vom Subventionsgeber als Durchlaufstelle eingeschaltet wird, kann sich gegen die Rückforderung der Subvention auf den Wegfall der Bereicherung berufen. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG NRW |
| Vorschriften: | VwGO § 113, VwGO § 167, VwVfG NRW § 49a, |
| Verfahrensgang: | VG Minden 3 K 3489/02 |
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