Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 17.02.2005, Aktenzeichen: 1 A 3893/03 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 A 3893/03

Urteil vom 17.02.2005


Leitsatz:1. Dem Antrag eines Richters im Landesdienst NRW auf Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung in der Form des sogenannten "Sabbatjahres" nach § 6 c Abs. 3 LRiG können nur solche "zwingenden dienstlichen Gründe" im Sinne des § 6 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LRiG entgegengehalten werden, die mit der Erhaltung der Funktionsfähigkeiten der Gerichte in unmittelbarem Zusammenhang stehen und deren Bejahung von Sachzwängen geprägt sein muss. Dabei sind in erster Linie die Auswirkungen der Teilzeitgewährung bei dem betroffenen Gericht zu prüfen.

2. Im Regelfall liegen keine "zwingenden dienstlichen Gründe" im Sinne des § 6 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LRiG für eine Versagung des "Sabbatjahres" vor, wenn sich der Dienstherr allein auf die allgemein angespannte Personalsituation in der Gerichtsbarkeit und auf die haushaltsrechtlich fehlende Möglichkeit der Einstellung einer vollständigen Ersatzkraft für die Zeit der Teilzeitgewährung beruft.
Rechtsgebiete:LRiG, HHG, GG, DRiG
Vorschriften:LRiG § 6 c Abs. 1, LRiG § 6 c Abs. 2, LRiG § 6 c Abs. 3, HHG § 7 Abs. 8, GG Art. 97, DRiG § 76 c,
Verfahrensgang:VG Aachen 1 K 1522/02

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil vom 17.02.2005, Aktenzeichen: 1 A 3893/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 17.02.2005, 1 A 3893/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum