JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 16.12.2008, Aktenzeichen: VerfGH 12/08
| Leitsatz: | 1. Die Einführung des Divisorverfahrens mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers anstelle des Proportionalverfahrens nach Hare/Niemeyer für die Berechnung und Verteilung von Mandaten im Verhältnisausgleich nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz (§ 33 Abs. 2 KWahlG) unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Die in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG geregelte Modifizierung im Berechnungssystem nach Sainte-Laguë/Schepers, wonach Parteien und Wählergruppen bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt bleiben, die nach § 33 Abs. 2 KWahlG nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, bedarf eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes. 3. Beruft sich der nordrhein-westfälische Gesetzgeber zur Rechtfertigung der Modifizierung auf die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen (Rat und Kreistage), gelten die Maßgaben aus dem Urteil des VerfGH NRW vom 6.7.1999 (VerfGH 14/98, 15/98 - 5 v.H.-Sperrklausel) entsprechend. |
| Rechtsgebiete: | KWahlG |
| Vorschriften: | KWahlG § 33 Abs. 2, KWahlG § 33 Abs. 3 Satz 1, |
| Rechtskraft: | ja |
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