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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 15.03.2004, Aktenzeichen: 12 A 714/03 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 12 A 714/03

Urteil vom 15.03.2004


Leitsatz:1. Unterkunftskosten sind im Sinne des § 3 der RegelsatzVO angemessen, wenn sie das Produkt aus dem Betrag der noch angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern und dem noch angemessenen Mietzins je Quadratmeter nicht übersteigen.

2. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnungsgröße ist - abweichend von den in den Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zum Wohnungsbindungsrecht angegebenen maximalen Quadratmeterwerten - auf eine zur Deckung des Wohnbedarfs des jeweiligen Haushalts ausreichende Wohnungsgröße abzustellen, wenn entsprechende Wohnungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt tatsächlich verfügbar sind. Hierfür trifft den Sozialhilfeträger die Darlegungs- und Beweislast.
Rechtsgebiete:BSHG, RegelsatzVO
Vorschriften:BSHG § 12, BSHG § 21, RegelsatzVO § 3,
Verfahrensgang:VG Köln 18 K 10333/00

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