JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 6 A 2173/05
| Leitsatz: | Zur Überschreitung der Höchstaltersgrenze einer Bewerberin um Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter dem Gesichtspunkt, dass die Höchstaltersgrenze durch die Geburt und die Betreuung eines Kindes hinausgeschoben werden kann (§ 6 Abs. 1 Satz 3 LVO NRW). Der Ursachenzusammenhang zwischen Kindererziehung und Einstellungsverzögerung kann nur durch ein neues, von der durch § 6 Abs. 1 Satz 3 LVO NRW privilegierten Kindererziehung unabhängiges Ereignis unterbrochen werden. Ein solches Ereignis liegt nicht vor, wenn eine auf die Phase ausschließlicher Kindererziehung folgende Überschreitung der Regelstudiendauer ebenfalls auf die Kinderbetreuung zurückzuführen ist. |
| Rechtsgebiete: | LVO NRW |
| Vorschriften: | LVO NRW § 6 Abs. 1 Satz 3, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf, 2 K 3432/03 |
| Rechtskraft: | ja |
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