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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 13.06.2007, Aktenzeichen: A 2439/06 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: A 2439/06

Urteil vom 13.06.2007


Leitsatz:1. Auch nicht großflächige Lebensmitteldiscounter (hier: 711,84 qm) können Vorhaben im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sein.

2. Von nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben können schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche, zu denen auch Grund- und Nahversorgungszentren gehören können, nur in besonderen Fallgestaltungen ausgehen.

3. Ob schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, muss die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht aufklären, so dass es im Regelfall auf Fragen der Darlegungs- und Beweislast bei dieser Prognoseentscheidung nicht ankommt.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 34 Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen 10 K 6950/04
Rechtskraft:ja

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