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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 12.09.2006, Aktenzeichen: 10 A 2980/05 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 10 A 2980/05

Urteil vom 12.09.2006


Leitsatz:1. Die Unbestimmtheit einer Baugenehmigung hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Merkmale - hier wegen widersprüchlicher Angaben in den Bauvorlagen zur Höhe eines Balkons - führt zu ihrer Aufhebung.

2. Die Abstandfläche eines nichtprivilegierten Balkons bemisst sich nach § 6 Abs. 4 Satz 1 BauO NRW. Oberer Bezugspunkt der zu bestimmenden Wandhöhe ist, unabhängig von dem Material und ungeachtet einer etwaigen Transparenz, die Umwehrung des Balkons.
Rechtsgebiete:BauO NRW
Vorschriften:BauO NRW § 6 Abs. 4, BauO NRW § 6 Abs. 7,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 25 K 6029/03 vom 20.06.2006

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