JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 12.06.2007, Aktenzeichen: 15 A 1243/05
| Leitsatz: | Eine Gemeinde verstößt nicht gegen eine einem Zuwendungsbescheid beigefügte Auflage, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten, wenn sie den mit der Zuwendung geförderten Auftrag im Wege genehmigten vorzeitigen Beginns vor Erlass des Zuwendungsbescheides unter Verstoß gegen Vergabegrundsätze vergibt. |
| Rechtsgebiete: | VwVfG NRW, ANBest-G |
| Vorschriften: | VwVfG NRW § 49, ANBest-G § 3, |
| Verfahrensgang: | VG Köln 13 K 2480/03 |
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