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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 11.04.2007, Aktenzeichen: 21 A 3006/05 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 21 A 3006/05

Urteil vom 11.04.2007


Leitsatz:Mit der Durchführung einer Klassenfahrt nimmt ein Lehrer schulische und damit dienstliche Aufgaben wahr. Allerdings kann es im Rahmen einer Klassenfahrt Aktionen und Veranstaltungen geben, die sich mit den pädagogischen Aufgaben eines Lehrers nicht vereinbaren lassen, also außerhalb der dienstliche Sphäre liegen.
Rechtsgebiete:BeamtVG
Vorschriften:BeamtVG § 31 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 23 K 2384/04

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