JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 11.02.2004, Aktenzeichen: 1 A 2138/01
| Leitsatz: | Eine unter Hinweis auf einen einzelfallübergreifenden Quervergleich vorgenommene Herabsetzung des Gesamturteils einer Erstbeurteilung durch den abschließenden Beurteiler ist jedenfalls dann hinreichend begründet und plausibel gemacht, wenn zu dem genannten - an sich schon plausiblen - Hinweis eine nachvollziehbare und plausible einzelfallbezogene Begründung hinzutritt. Bei dieser Begründung kann sich der abschließende Beurteiler insbesondere auf solche Erkenntnisse stützen, die sich aus der Erstbeurteilung selbst ergeben oder der Leistungsentwicklung des zu Beurteilenden, namentlich einem Vergleich der Erstbeurteilung mit der Vorbeurteilung entnehmen lassen. |
| Rechtsgebiete: | BLV |
| Vorschriften: | BLV § 40, BLV § 41, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 10 K 2899/00 |
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