JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 10.09.2007, Aktenzeichen: 1 A 4955/05
| Leitsatz: | 1. Die Kürzung von Beihilfeleistungen um die Kostendämpfungspauschale nach § 12a BVO NRW ist seit dem Jahr 2003 verfassungswidrig. Das Land Nordrhein-Westfalen verletzt den Kern der aus Art. 33 Abs. 5 GG geschuldeten Fürsorge gegenüber seinen Beamten und Richtern, indem es an der Kürzung festhält, obwohl sich die amtsangemessene Alimentation von Beamten/Richtern - infolge einer vom Land zu vertretenden Abkopplung der Besoldung von der allgemeinen Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung - allenfalls noch am unteren Rand des verfassungsrechtlich Zumutbaren bewegt. 2. Den Maßstab dafür, was amtsangemessene Alimentation unter den Bedingungen unterschiedlicher Zeitverhältnisse (z. B. Aufbauphase/Wohlstandsphase) darstellt, bildet - unter anderem, aber vor allem - die Einkommensentwicklung bei den Beschäftigten im öffentlichen wie privaten Tarifbereich mit vergleichbarer Ausbildung und Verantwortung sowie die erforderliche Qualitätssicherung in Anpassung an den allgemein erreichten Lebensstandard. Keinerlei Aussagekraft hat diesbezüglich der Abstand der Besoldung zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum. |
| Rechtsgebiete: | GG, BVO NRW |
| Vorschriften: | GG Art. 33 Abs. 5, BVO NRW § 12a, |
| Verfahrensgang: | VG Köln 19 K 3703/03 |
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