JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 09.05.2006, Aktenzeichen: 15 A 4247/03
| Leitsatz: | 1. Privates Regelwerk kann durch satzungsrechtliche Inbezugnahme allenfalls dann zum Inhalt des Satzungsrechts erhoben werden, wenn es in einer Weise veröffentlicht ist, die hinsichtlich Zugänglichkeit und Verlässlichkeit der Veröffentlichung in amtlichen Publikationsorganen entspricht. Das ist für DIN-Regelungen allgemein nicht sichergestellt. 2. In jedem Fall muss für so zum Satzungsrecht erhobenes privates Regelwerk in der Satzung eine Fundstelle oder Bezugsquelle angegeben werden. 3. Der DIN 1986 kann nicht entnommen werden, dass jedes an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Grundstück über einen im Freien befindlichen Kontrollschacht verfügen muss. |
| Rechtsgebiete: | GG, GO NRW |
| Vorschriften: | GG Art. 20 Abs. 3, GO NRW § 7, GO NRW § 8, GO NRW § 9, |
| Verfahrensgang: | VG Köln 14 K 6205/01 |
| Rechtskraft: | ja |
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