JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 08.01.2002, Aktenzeichen: 15 A 2052/99
| Leitsatz: | 1. § 6 Abs. 1 FlüAG 1984 gibt den Gemeinden grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährung einer Landesleistung. Dieser ist jedoch seinem Umfang nach auf eine Höchstgrenze von 80 v.H. der förderungsfähigen Kosten beschränkt und durch die haushaltsrechtlichen Vorgaben bedingt. 2. Ein hiernach entstandener Anspruch wurde durch den Übergang zu einem System pauschaler Landeserstattungen durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 29.11.1994 (GV NRW S. 1087) nicht nachträglich ausgeschlossen. 3. Dem Land ist es nicht generell verwehrt, Zuwendungsanträge mit der Begründung fehlender Haushaltsmittel abzulehnen, sofern es von realitätsgerechten Haushaltsansätzen ausgegangen war und die nach diesen Haushaltsansätzen bereitgestellten Haushaltsmittel vorzeitig erschöpft waren. 4. Reichen die zur Verfügung gestellten Mittel zur Befriedigung aller gestellten Ansprüche nicht aus, ist die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung von der zuständigen Bezirksregierung nach pflichtgemäßem Ermessen anhand sachgerechter Kriterien zu treffen. Hierbei sind die Verhältnisse in dem Zeitpunkt zu Grunde zu legen, in welchen ein bescheidungsfähiger Antrag der Gemeinde vorlag und unter Berücksichtigung einer angemessenen Bearbeitungszeit mit einer Bescheidung zu rechnen war. Dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt einer späteren Entscheidung die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft sind und für die Zukunft keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden. 5. Eine Bevorzugung in der Summe bedeutsamerer Anträge oder solcher Anträge, die bei der Sachbearbeitung keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen, wird dem Erfordernis einer pflichtgemäßen Ermessensausübung bei der Mittelvergabe nicht gerecht. |
| Rechtsgebiete: | FlüAG 1984, Viertes Gesetz zur Änderung des FlüAG vom 29.11.1994, LHO 1999, LV NRW |
| Vorschriften: | FlüAG 1984 § 6 Abs. 1, Viertes Gesetz zur Änderung des FlüAG vom 29.11.1994 Art. 4, LHO 1999 § 23, LHO 1999 § 44, LV NRW Art. 78 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 1 K 3586/96 |
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