JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 07.11.2007, Aktenzeichen: 6t A 3788/05.T
| Leitsatz: | Die Berufung gegen ein Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe kann auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn zwischen Schuld- und Maßnahmefrage kein unauflösbarer innerer Zusammenhang besteht. Die Berufungsbeschränkung ist unbeachtlich, wenn der Schuldspruch auf einem nicht oder nicht mehr gültigen Gesetz beruht, wenn die für die Maßnahmebemessung festgestellten Tatsachen zugleich zur Verneinung der Schuld führen können oder wenn ein offen zu Tage liegendes Unrecht anderenfalls perpetuiert würde. Dazu gehört auch die Verurteilung wegen eines Vorwurfs, der nicht Gegenstand der Anschuldigung und des Eröffnungsbeschlusses war. |
| Rechtsgebiete: | GOÄ, HeilBerG, BO, StPO |
| Vorschriften: | GOÄ § 1 Abs. 2 Satz 1, GOÄ § 2, GOÄ § 2 Abs. 2 Satz 2, HeilBerG § 29 Abs. 1, HeilBerG § 60, HeilBerG § 91, HeilBerG § 112, BO § 2 Abs. 1, BO § 2 Abs. 2, BO § 11 Abs. 1, BO § 11 Abs. 2, BO § 12, BO § 12 Abs. 1, BO § 27 Abs. 1, StPO § 318 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | VG Köln, 31 K 2155/02.T |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil vom 07.11.2007, Aktenzeichen: 6t A 3788/05.T anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 07.11.2007, 6t A 3788/05.T" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum