JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 06.03.2007, Aktenzeichen: 14 A 608/05
| Leitsatz: | Die Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte nach dem Einspielergebnis ist mit Art. 105 Abs. 2a GG vereinbar und verstößt auch nicht wegen Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer gegen Artikel 33 RL EWG 77/388. Die Vergnügungssteuer kann rückwirkend nach dem Einspielergebnis erhoben werden, wenn an der Gültigkeit des früheren Maßstabes nach der Stückzahl der Geldspielgeräte erhebliche Zweifel bestanden. Lassen sich die Einspielergebnisse für die Vergangenheit nicht zuverlässig ermitteln, kann eine Schätzung erfolgen. |
| Rechtsgebiete: | KAG NRW, AO |
| Vorschriften: | KAG NRW § 3, AO § 162, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 25 K 5699/04 |
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