JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 04.12.2006, Aktenzeichen: 7 A 568/06
| Leitsatz: | Die Widerspruchsbehörde darf einen verfristeten Widerspruch des Bauherrn gegen einen seinen Bauantrag versagenden Bescheid auch dann in der Sache bescheiden, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben versagt hat. Die Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ist unwirksam, wenn der Flächennutzungsplan die Zulässigkeit der Windenergieanlagen an die Voraussetzung knüpft, sie dürften nur mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt und nur mit "pitch-Steuerung" betrieben werden. Verunstaltet eine Windenergieanlage aus einigen, nicht unerheblichen Sichtbereichen die Landschaft, kommt es nicht darauf an, ob aus anderen Sichtbereichen noch keine Verunstaltung eintritt, sondern eine (nur) kompensationsfähige Sichtbeeinträchtigung besteht. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Vorschriften: | VwGO § 68, VwGO § 69, VwGO § 70, BauGB § 5 Abs. 2, BauGB § 9 Abs. 1, BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, |
| Verfahrensgang: | VG Minden 9 K 93/05 |
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