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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 04.12.2002, Aktenzeichen: 6 A 728/00 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 A 728/00

Urteil vom 04.12.2002


Leitsatz:Erfolgreiche Klage einer Lehrerin im Angestelltenverhältnis auf Verpflichtung des Beklagten, ihren Antrag auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die ursprünglich rechtmäßige Ablehnung eines Beamtenbewerbers, der die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren überschritten hat, kann durch die Anerkennung des Bewerbers als Schwerbehinderter, für den die Höchstaltersgrenze bei 43 Jahren liegt, im Laufe des gerichtlichen Verfahrens rechtswidrig werden. Das gilt auch, wenn die Anerkennung erst nach Vollendung des 43. Lebensjahres rückwirkend auf einen Zeitpunkt davor ausgesprochen wird.
Rechtsgebiete:LVO NRW
Vorschriften:LVO NRW § 6 Abs. 1, LVO NRW § 52 Abs. 1, LVO NRW § 84 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 2 K 9496/96
Rechtskraft:ja

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