JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 04.03.2008, Aktenzeichen: 3 A 76/04
| Leitsatz: | Zur Erschließungsbeitragsfähigkeit der Kosten einer Straßendecke, die zum Schutz der Straßentragschichten während der mehrjährigen Phase der Hochbauarbeiten auf den Anliegergrundstücken eingebaut, vor der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage als gepflasterte Mischverkehrsfläche jedoch wieder entfernt worden ist. Der Einwand, eine von den Planungen der Gemeinde abweichende Art der Bauausführung hätte zu geringeren Kosten geführt, ist an § 129 Abs. 1 BauGB zu messen; er greift nur durch, wenn die gewählte Bauausführung ohne rechtfertigenden Grund zu schlechthin unvertretbaren Mehrkosten geführt hätte. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 128 Abs. 1 Nr. 2, BauGB § 129 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | VG Gelsenkirchen, 9 K 168/02 |
| Rechtskraft: | ja |
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