Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 02.12.2003, Aktenzeichen: 19 A 997/02 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 19 A 997/02

Urteil vom 02.12.2003


Leitsatz:1. Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach nach Art. 7 Abs. 3 GG, Art. 14 LV NRW kann nur eingeführt werden, wenn es eine Religionsgemeinschaft gibt, die als verantwortliche Instanz die Übereinstimmung des Religionsunterrichts mit ihren Grundsätzen feststellt.

2. Eine Religionsgemeinschaft nach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 14 LV NRW setzt einen Zusammenschluss natürlicher Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen religiösen Zwecks voraus; ein Zusammenschluss nur von Vereinen oder Verbänden (Dachverband) ist keine Religionsgemeinschaft.

3. Eine Religionsgemeinschaft ist ferner nur ein Zusammenschluss von Religionsangehörigen, der der allseitigen Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben dient. Diese Voraussetzung erfüllt nicht ein Dachverband, der sich ausschließlich die Aufgaben der Interessenvertretung, des Dialogs und der Aufklärung gegenüber dem Staat und der Gesellschaft gestellt hat.

4. Ob im Bereich des Islams Religionsgemeinschaften nach Art. 7 Abs. 3 GG, Art. 14 LV NRW auf örtlicher Ebene (z.B. der Moscheevereine) anzunehmen sind, bleibt offen.
Rechtsgebiete:GG, WRV, LV NRW
Vorschriften:GG Art. 7 Abs. 3, 140, WRV Art. 137, LV NRW Art. 14,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 1 K 10519/98

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil vom 02.12.2003, Aktenzeichen: 19 A 997/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 02.12.2003, 19 A 997/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum