JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Urteil vom 02.02.2005, Aktenzeichen: 8 A 59/04.A
| Leitsatz: | 1. Die (medikamentöse) Behandlung cerebraler Anfallsleiden (Epilepsie) ist in der Türkei grundsätzlich sichergestellt. 2. Wesentliche Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung der "yesil kart", bei der Unterstützung durch den Förderfonds für Sozialhilfe und Solidarität sowie bei der kostenfreien Inanspruchnahme der staatlichen Gesundheitseinrichtungen in der Türkei sind regelmäßig nicht beachtlich wahrscheinlich. 3. Zu einem Einzelfall, in dem die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines zwölfjährigen Kindes, das an einem cerebralen Anfallsleiden bei geistiger und motorischer Behinderung leidet, in Bezug auf die Türkei verneint werden. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Vorschriften: | AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1, AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | VG Gelsenkirchen 17a K 3208/00.A |
| Rechtskraft: | ja |
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