( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 02.02.2005, Aktenzeichen: 8 A 59/04.A 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 8 A 59/04.A

Urteil vom 02.02.2005


Leitsatz:1. Die (medikamentöse) Behandlung cerebraler Anfallsleiden (Epilepsie) ist in der Türkei grundsätzlich sichergestellt.

2. Wesentliche Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung der "yesil kart", bei der Unterstützung durch den Förderfonds für Sozialhilfe und Solidarität sowie bei der kostenfreien Inanspruchnahme der staatlichen Gesundheitseinrichtungen in der Türkei sind regelmäßig nicht beachtlich wahrscheinlich.

3. Zu einem Einzelfall, in dem die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines zwölfjährigen Kindes, das an einem cerebralen Anfallsleiden bei geistiger und motorischer Behinderung leidet, in Bezug auf die Türkei verneint werden.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1, AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 2,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen 17a K 3208/00.A
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil vom 02.02.2005, Aktenzeichen: 8 A 59/04.A anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-urteil-vom-02-02-2005-az-8-a-5904a

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 02.02.2005, 8 A 59/04.A" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN