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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENUrteil vom 01.08.2003, Aktenzeichen: 6 A 1579/02 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 A 1579/02

Urteil vom 01.08.2003


Leitsatz:§ 194 Abs. 1 LBG NRW enthält in seinem ersten Halbsatz eine Legaldefinition der Polizeidienstunfähigkeit. Der nachträglich hinzugefügte zweite Halbsatz eröffnet dem Dienstherrn die Möglichkeit, einen polizeidienstunfähigen Beamten unter den dort genannten Voraussetzungen weiter im Polizeivollzugsdienst zu verwenden. Im Rahmen der dabei anzustellenden Verwendungsprognose steht dem Dienstherrn ein weites Organisationsermessen zu.
Rechtsgebiete:LBG NRW
Vorschriften:LBG NRW § 194 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Köln 19 K 2102/99

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