( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 30.10.2008, Aktenzeichen: 13 A 2395/07 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 13 A 2395/07

Beschluss vom 30.10.2008


Leitsatz:1. Zur Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung von Zuteilungen genutzter Frequenzen.

2. Soweit in § 55 Abs. 8 Satz 1 TKG eine Entscheidung in das Ermessen der BNetzA gestellt ist, bezieht sich die Befugnis nicht auf die Frage der Verlängerung der Frequenzzuteilung. In das Ermessen der BNetzA ist die Entscheidung gestellt, ob die Befristung der Frequenzzuteilung zu verlängern ist.

3. Mit der Entscheidung der BNetzA für ein zweistufiges Vergabeverfahren (§ 55 Abs. 9 TKG) erfolgt die Frequenzzuteilung nach einem anderen Verteilungssystem. In diesen Fällen besteht kein gebundener Zuteilungsanspruch des Antragstellers. Sein Anspruch reduziert sich auf eine rechtmäßige Auswahlentscheidung.
Rechtsgebiete:TKG
Vorschriften:TKG § 55 Abs. 8 Satz 1,
Verfahrensgang:VG Köln, 11 K 572/07

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 30.10.2008, Aktenzeichen: 13 A 2395/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-30-10-2008-az-13-a-239507

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 30.10.2008, 13 A 2395/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN