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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 30.10.2006, Aktenzeichen: 13 A 2820/04.A 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 13 A 2820/04.A

Beschluss vom 30.10.2006


Leitsatz:Vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) umfasst ist, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend gemacht werden, auch die Wertung und Bewertung ärztlicher Atteste/ Stellungnahmen und die Überprüfung darin enthaltener Feststellungen und Schlussfolgerungen auf ihre Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit.

Die Annahme eines Abschiebungsverbots i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist nicht gerechtfertigt bei einer geltend gemachten psychischen Erkrankung, die zu einem nicht unerheblichen Teil (auch) auf anderen als zielstaatsbezogenen Umständen beruht.

Suizidgefahr bei Rückkehr in den Abschiebezielstaat (hier: Kosovo)
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1,
Verfahrensgang:VG Köln 23 K 1930/99.A
Rechtskraft:ja

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