JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 30.10.2006, Aktenzeichen: 13 A 2820/04.A
| Leitsatz: | Vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) umfasst ist, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend gemacht werden, auch die Wertung und Bewertung ärztlicher Atteste/ Stellungnahmen und die Überprüfung darin enthaltener Feststellungen und Schlussfolgerungen auf ihre Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit. Die Annahme eines Abschiebungsverbots i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist nicht gerechtfertigt bei einer geltend gemachten psychischen Erkrankung, die zu einem nicht unerheblichen Teil (auch) auf anderen als zielstaatsbezogenen Umständen beruht. Suizidgefahr bei Rückkehr in den Abschiebezielstaat (hier: Kosovo) |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Vorschriften: | AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | VG Köln 23 K 1930/99.A |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 30.10.2006, Aktenzeichen: 13 A 2820/04.A anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 30.10.2006, 13 A 2820/04.A" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum